Eltern in der Schule
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig!
Die Eltern haben das Recht, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Dieses Recht hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert.
Wie Mitwirkung abläuft, regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen
Es ist eine langjährige Tradition an der Lambertischule regelmäßig Schulfeste zu veranstalten. Durch die tatkräftige Unterstützung der Eltern bei der Organisation und Durchführung verschiedenster Angebote am Tag der Veranstaltung wurden diese Schulfeste erst möglich gemacht. In Zusammenarbeit mit der Elternschaft sind diese Schulfeste zu einem Spiel- und Spaßfest für Eltern und Kinder und zu einem Treffpunkt zum Kennenlernen der Eltern aller Klassen untereinander geworden.
Die Aktivitäten der Eltern weiteten sich im Laufe der Jahre auf immer neue Bereiche aus. So sind Spiel- und Bastelfeste in den Klassen meist durch Elternmitarbeit ermöglicht worden.
Zur Begrüßung der Eltern der Schulneulinge wird von den Eltern der Zweitklässler am Einschulungstag eine Cafeteria organisiert.